Ihr Ambulanter Pflegedienst in der nähe
Professionelle Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause
Grundpflege
Wir helfen dort, wo es im Alltag schwerfällt – respektvoll, diskret und einfühlsam:
Hilfe bei der Körperpflege
Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden – immer mit größtem Respekt vor der persönlichen Würde.Unterstützung beim An- und Auskleiden
Hilfe beim Anziehen und Wechseln von Kleidung, angepasst an die individuellen Bedürfnisse und motorischen Fähigkeiten.Hilfe bei der Mobilität
Unterstützung beim Aufstehen, Umlagern im Bett oder sicheren Gehen – um Sturzrisiken zu minimieren und die Beweglichkeit zu fördern.Ernährungshilfen
Anreichen von Mahlzeiten und Unterstützung beim Essen und Trinken, damit die Versorgung mit wichtigen Nährstoffen gesichert ist.
Medizinische Behandlungspflege
Mit einer ärztlichen Verordnung übernehmen wir wichtige medizinische Aufgaben, die zu Hause erforderlich sind. Dazu zählen:
Wundversorgung
Fachgerechte Pflege und Versorgung von Operationswunden, chronischen Wunden oder Dekubitus, um eine schnelle Heilung zu fördern und Infektionen zu vermeiden.Injektionen
Durchführung von Insulin- oder Thrombosespritzen sowie anderen ärztlich verordneten Injektionen – sicher und zuverlässig.Blutdruck- und Blutzuckermessung
Regelmäßige Kontrolle wichtiger Vitalwerte zur Überwachung des Gesundheitszustands und zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen.Medikamentengabe und Überwachung
Kontrolle der korrekten Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung, inklusive Dokumentation und Beratung zur richtigen Anwendung.Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Unterstützung beim täglichen An- und Ausziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe zur Förderung der Durchblutung und Vermeidung von Thrombosen.
Beratung, Schulung, Unterstützung rund um die ambulante Pflege
Pflegeberatung für Angehörige
Individuelle Beratung rund um Pflegethemen, praktische Tipps für den Pflegealltag und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.Anleitung zur Selbstpflege
Unterstützung von Patienten bei der Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit durch gezielte Schulungen.Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen
Beratung und aktive Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrade, Entlastungsleistungen und medizinische Verordnungen – damit Sie unkompliziert die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Ihre Vorteile mit unserem ambulanten Pflegedienst
Erhalt der Selbstständigkeit im eigenen Zuhause
Unsere ambulante Pflege ermöglicht es Ihnen, weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben und gleichzeitig eine professionelle Versorgung zu erhalten. So bleibt Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bestmöglich erhalten.Pflege durch erfahrene, examinierte Fachkräfte
Bei uns kümmern sich ausschließlich qualifizierte Pflegefachkräfte um Ihre medizinische und pflegerische Betreuung. Wir garantieren eine kompetente und sichere Versorgung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards.Individuelle Pflegepläne nach Ihren Wünschen
Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen persönlichen Pflegeplan, der genau auf Ihre Bedürfnisse, Gewohnheiten und Wünsche abgestimmt ist.Flexible Einsatzzeiten – angepasst an Ihren Alltag
Ob einmal täglich, mehrmals pro Woche oder bei Bedarf – wir passen unsere Einsätze flexibel an Ihre individuelle Lebenssituation an, damit die Pflege reibungslos in Ihren Alltag integriert werden kann.Persönliche Bezugspflege für mehr Vertrauen und Sicherheit
Kontinuität ist uns wichtig: Wir setzen feste Pflegekräfte ein, damit Sie vertraute Ansprechpartner haben. So entsteht Vertrauen, Sicherheit und eine persönliche Bindung.Unterstützung bei allen organisatorischen und bürokratischen Fragen
Pflegeanträge, Kostenübernahmen oder Arztverordnungen können kompliziert sein. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte einfach und stressfrei zu erledigen.
Finanzierung und Kostenübernahme
Leistungen der Pflegekasse
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden. Dazu zählen Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI und Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI).
Leistungen der Krankenkasse
Medizinische Behandlungspflege wird bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§37 SGB V).
Private Versicherungen
Auch private Kranken- und Pflegeversicherungen übernehmen Leistungen der ambulanten Pflege, abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Unser Service für Sie:
Wir beraten Sie ausführlich zu allen Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie der direkten Abrechnung mit der Kasse – für eine schnelle und unkomplizierte Organisation.
Engagement und Werte: Fürsorgliche Pflege mit höchstem Anspruch
Bei unserer Arbeit stehen Würde, Respekt und Vertrauen im Mittelpunkt. Jeder Mensch ist einzigartig – genau so einzigartig ist auch unsere Pflege. Mit großem Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz und Leidenschaft sorgen wir dafür, dass unsere Kunden sich rundum sicher und gut aufgehoben fühlen. Unser Anspruch ist es, nicht nur medizinische Versorgung zu gewährleisten, sondern auch ein Stück Lebensfreude und Menschlichkeit in den Alltag zu bringen.
Unsere Pflegekräfte handeln stets nach den höchsten fachlichen und ethischen Standards. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und richten unser Handeln an Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen aus – für eine Betreuung, die wirklich den Unterschied macht.
Unser Versprechen: Professionelle Pflege mit Herz
So einfach geht’s
- Unverbindliche Erstberatung:
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie uns Ihre Situation. - Individuelle Pflegeplanung:
Wir erarbeiten gemeinsam einen maßgeschneiderten Pflegeplan, angepasst an Ihre Bedürfnisse und Wünsche. - Schneller Pflegebeginn:
Nach Abstimmung mit Ihrem Arzt und Ihrer Pflegekasse starten wir die ambulante Pflege zeitnah und zuverlässig.
Sprechen Sie mit uns
Sie erreichen uns per Festnetz unter: 089 666 170 94
Zusätzlich steht Ihnen unter der Nummer: 0176 385 444 53 unserer rund um die Uhr Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Häufige Fragen – einfach erklärt
Zu Beginn wirft die ambulante Pflege oft viele Fragen auf – besonders, wenn es um konkrete Betreuung, Kostenübernahmen oder organisatorische Abläufe geht. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere ambulanten Pflegeleistungen, damit Sie bestens informiert entscheiden können.
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse und welche Kosten entstehen für mich?
Kurz zusammengefasst:
Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) wird bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezahlt.
Grundpflege und Haushaltshilfen bei vorhandenem Pflegegrad werden durch die Pflegekasse über Pflegesachleistungen finanziert.
Zusätzlich können Entlastungsbetrag (125 € monatlich) und Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € pro Jahr) genutzt werden.
Eventuelle Eigenanteile entstehen nur bei privat zusätzlich vereinbarten Leistungen oder bei gesetzlicher Zuzahlung.
Wir unterstützen Sie bei Anträgen und übernehmen auf Wunsch die direkte Abrechnung mit den Kassen.
Detaillierte Betrachtung:
Viele unserer ambulanten Pflegeleistungen werden entweder von der gesetzlichen Krankenkasse oder von der Pflegekasse übernommen. Ob und in welchem Umfang die Kosten abgedeckt werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – insbesondere davon, ob eine ärztliche Verordnung oder ein Pflegegrad vorliegt.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse:
Wenn Ihr behandelnder Arzt eine medizinische Notwendigkeit bestätigt, stellt er eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Formular 12) aus. Damit übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse Leistungen der Behandlungspflege zu Hause. Dazu zählen beispielsweise:
Wundversorgung (z. B. nach einer Operation oder bei chronischen Wunden)
Verabreichung von Injektionen (z. B. Insulin bei Diabetes)
Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme
Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Für Sie entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten, sofern die Verordnung korrekt vorliegt. Eventuell fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal 10 % der Kosten an – höchstens jedoch 10 € je Verordnung.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde, können Sie auch Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse abrechnen. Hierzu gehören:
Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen)
Unterstützung bei der Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen)
An- und Auskleiden
Unterstützung bei der Ernährung
Hilfen im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäschepflege)
Die Pflegekasse gewährt hierfür sogenannte Pflegesachleistungen, deren Höhe sich nach Ihrem Pflegegrad richtet:
Pflegegrad 2: bis zu 761 € monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.432 € monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.778 € monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.200 € monatlich
Diese Beträge können komplett für die ambulante Pflege eingesetzt werden. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Weitere Entlastungsleistungen:
Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Budgets zur Verfügung, z. B.:
Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für zusätzliche Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Begleitung)
Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist
Kurzzeitpflege: z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
Auch diese Mittel können wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie nutzen.
Was passiert, wenn die Leistungen nicht ausreichen?
Wenn der Bedarf Ihre Ansprüche an die Kassenleistungen übersteigt, können zusätzliche Leistungen individuell privat vereinbart werden. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen dafür ein transparentes Angebot, in dem alle Kosten klar aufgeführt sind – ohne versteckte Gebühren.
Beispiele aus der Praxis:
Ein Senior mit Pflegegrad 3 erhält tägliche Unterstützung bei der Körperpflege und zusätzlich Haushaltshilfe. Die Kosten werden bis zur Höhe der Pflegesachleistungen (1.432 €/Monat) vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Eine Patientin nach Knie-Operation benötigt täglich Verbandwechsel und Injektionen. Diese medizinische Behandlungspflege wird zu 100 % von der Krankenkasse getragen, da eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Eine Familie nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag für Einkaufsbegleitung und Freizeitaktivitäten – ohne eigene Zuzahlung.
Gut zu wissen:
Wir beraten Sie individuell zu allen Leistungen und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.
Wie schnell können Sie die Pflege beginnen?
In der Regel ist ein schneller Beginn innerhalb weniger Tage möglich – bei akuten Situationen sogar kurzfristig. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.
Wer kommt zu mir nach Hause?
Zu Ihnen kommen ausschließlich geschulte, empathische und erfahrene Fachkräfte. Wir achten auf Kontinuität in der Betreuung, damit Sie ein vertrautes Gesicht sehen und sich sicher fühlen können.
Wie läuft der Erstkontakt ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin – gerne auch bei Ihnen zu Hause. Wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche, den Pflegebedarf und klären organisatorische Fragen. Im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Pflege und Alltagshilfe?
Die ambulante Pflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe. Alltagshilfen hingegen betreffen Tätigkeiten wie Haushalt, Einkaufen oder Begleitung – für mehr Lebensqualität im Alltag.
Kann ich auch kurzfristig Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Ja, auch kurzfristige Einsätze sind möglich. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Angehörige oder Pflegende ausfallen – für wenige Stunden, Tage oder länger. Gemeinsam finden wir schnell eine zuverlässige Lösung.